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Erfahrungsberichte, Tipps und Tricks Rund ums Wohnmobil sind hier zu finden.

Da unser Clubmagazin nur 4 x jährlich erscheint wollen wir Euch ein Forum bieten

wo Ihr Eure Erfahrungen allen Wohnmobilisten zugänglich machen könnt.

Meldungen an: medien@tirolerwohnmobilclub.at oder Tel. 05244/64457

Grundregeln zum sicheren Fahren mit dem E-Bike

In der Presse häufen sich die Meldungen, dass es mit E-Bikes häufiger zu schweren Stürzen bzw. Unfällen kommt.
Der Grund liegt in den veränderten Anforderungen an die/den FahrerIn. Die motorisierten High-Tech-Räder sind einerseits viel schwerer als herkömmliche Räder ohne Motor und die Komponenten wie Schaltung und vor allem die Bremsen funktionieren anders als bei Rädern aus vergangenen Zeiten. Die Technik des Fahrradfahrens hat sich ebenfalls verändert! Das, was man vor 40 oder noch mehr Jahren gelernt hat, gilt heute in der Form nicht mehr.

Das Wichtigste zuerst – richtiges Bremsen.
Man fährt IMMER mit den Zeigefingern an den Bremshebeln, also stets bremsbereit. Die restlichen Finger umschließen den ganzen Griff, nicht die Hände nur auf den Griffen auflegen.

Gebremst wird immer mit beiden Bremsen zugleich, wobei die vorderer Bremse (der linke Bremshebel) viel stärker zu ziehen ist. Die Kraftverteilung vorne-hinten sollte in etwa 70 zu 30% sein. Würde man nur mit der hinteren Bremse verzögern, würde das Fahrrad schleudern/ausbrechen und es käme zum Sturz. Am Besten übt man diese Technik vorab ein paar mal.

Bei längeren Abfahrten die Bremsen nicht schleifen lassen, sondern immer kurz anbremsen und dann wieder lösen. Dadurch werden die Scheiben nicht so heiß. Überhitze Scheiben führen zum Fading (nachlassen der Bremsleistung) bis hin zum Totalausfall. Also lieber mal stehen bleiben und den Bremsen eine Pause gönnen.

Beim Bergabfahren auf nicht asphaltierten Straßen/Wegen nicht im Sattel sitzen bleiben sondern leicht gebückt auf den Pedale stehen. Dadurch bringt man das Körpergewicht über die Tretkurbel und das Rad bricht bei einem Bremsmanöver nicht aus, selbst wenn es sich um losen Untergrund handelt.
Niemals!!! im Sitzen die Füße von den Pedalen nehmen, weil man glaubt, dadurch mehr Balance zu erlangen. Das führt zum totalen Kontrollverlust und endet meistens in einem Sturz. Wenn man sich unsicher ist, lieber absteigen und ein kurzes Stück schieben.

Immer mit einem möglichst kleinen Gang (also größeres Ritzel hinten) fahren. Die Kadenz, das sind die Kurbelumdrehungen, sollte zwischen 60 und 70 Umdrehungen pro Minute liegen. Dadurch wird das Rad geschont und man kann auch in einer Steigung, wenn man ungewollt stehen bleiben muss, wieder anfahren. Höhere Gänge, also kleinere Ritzel hinten, eignen sich nur für Radwege, wo man weit voraussehen kann.

Man fährt vorzugsweise im Eco- oder Tour-Modus. Der Turbo-Modus sollte nur bei starken Steigungen verwendet werden. Das schont ebenfalls das Rad und der Akku hält viel länger. Speziell beim Anfahren im Turbo-Modus schiebt das Rad extrem an und ist nur mehr sehr schwer unter Kontrolle zu bringen. So passierten schon viele Unfälle.

Wenn irgendwie möglich, eine absenkbare Sattelstütze montieren. Der Sattel wird bei Bergabfahrten und beim Stehenbleiben abgesengt. Das erhöht die Sicherheit um ein Vielfaches.


Was ist technisch zu beachten
Bremsbeläge kontrollieren. Wenn sich das Bremsen metallisch anhört, ist es fast schon zu spät. Beläge sollten eine Mindeststärke von 0,5mm nicht unterschreiten.

Auf den richtigen Reifendruck achten. Moderne grobstollige MTB-Reifen mit 2 Zoll oder mehr werden mit max. 2,4 Bar gefahren – keinesfalls mehr. Mehr Reifendruck vermindert den Grip (die Haftung zum Boden) enorm. Für Schotter- oder Waldwege bzw. Trails sind 1,5 Bar genug.
Hoher Reifendruck ist nur für Rennräder oder Stadträder mit sehr dünnen Reifen sinnvoll (Herstellerangaben beachten).

Fahrrad regelmäßig zur Wartung bringen oder selber warten. (Kette schmieren, Dämpfer einstellen, Schaltung einstellen etc.)

Viel Spaß und eine allzeit sichere Fahrt
Helmut Aschauer (office@teamworxx.at)

Kampf gegen Einbrüche in Wohnmobile

Rechtzeitig vor dem beginnenden Urlauberverkehr im Sommer verstärkt die Polizei wieder ihren Kampf gegen Einbrüche in Wohnwagen, Wohnmobile und Pkw auf Parkplätzen an der Autobahn.

Parkbereiche bei Raststationen und andere Rastplätze entlang der Tauernautobahn sind bevorzugtes Einsatzgebiet von Fahrzeugeinbrechern. In den vergangenen Jahren haben Unbekannte immer wieder in Eben neben der A 10 zugeschlagen - aber auch an der Raststation auf dem Walserberg. Zahlreiche Pkw, Wohnmobile und Wohnwagen wurden aufgebrochen.
Direkte Info für Reisende

Seit die Autobahnpolizei und andere Einheiten entlang der Autobahn ihre Präsenz erhöhen, sind laut Ermittlern die Einbruchszahlen zurückgegangen. Jetzt will die Exekutive noch einen Schritt weitergehen. Man spricht Reisende direkt an und weist auf die Gefahren hin.

Auf dem Walserberg sind Beamte schon jetzt jede Nacht bis zu sechs Stunden im Einsatz. Auch an anderen Stellen liegen Streifen auf der Lauer – immer öfter auch Zivilbeamte in scheinbar zivilen Fahrzeugen.

Wohnmobilabstellplatz

In unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt in Schwaz, direkt neben der Firma Masta Bürstenfabrik, Au 23 in 6134 Vomp. 
Das Grundstück ist auf 3 Seiten eingezäunt und auf der vierten Seite, zur Autobahnauffahrt hin durch Bäume und Sträucher unzugänglich. 
Als oberste Deckschicht wurde Bruchasphalt verwendet. 
Das Ein/Ausfahrtstor ist abschliesbar. Jeder Mieter bekommt einen Schlüssel.

Der Mietzins beträgt € 36.- pro Monat 

Anfragen an Ing. Günther Bär
Tel: 0664 5343373



Ungarn: Änderungen bei der Autobahnmaut


Was Autourlauber in Ungarn wissen sollten: Seit dem 1. Januar 2015 gibt es einige wichtige Neuerungen bei der Autobahnmaut. Die wichtigste Änderung: Wohnmobilfahrer (bis 3,5 Tonnen) und Fahrer von Pkw mit mehr als 7 Sitzplätzen werden bei der Wochen- und Monatsvignette jetzt deutlich stärker zur Kasse gebeten. Die Neuerungen im Detail:

Maut für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen und Pkw mit mehr als 7 Sitzplätzen

Fielen leichte Wohnmobile und Kleinbusse bislang unter die Vignettenkategorie D 1 und wurden somit wie normale Pkw bemautet, werden diese nun in die neu eingeführte Kategorie D 2 eingestuft. Während der Preis für die Jahresvignette für beide Kategorien identisch ist, kosten die beiden Kurzzeitversionen (10-Tage und Monat) für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen und Kleinbusse mit mehr als sieben Sitzplätzen jetzt circa das Doppelte.

Die Preise im Detail:

- Woche (gültig 10 Tage): 5.950 Forint/18,70 Euro (Pkw: 2.975 Forint/9,40 Euro)

- Monat: 9.560 Forint/30 Euro (Pkw: 4.780 Forint/15 Euro)

- Jahr: 42.980 Forint / ca. 135 Euro

Weitere Einzelheiten unter: http://www.oeamtc.at

Quelle: ÖAMTC

Winterreifenpflicht in Südtirol

Von 15. November bis 15. April dürfen Pkw auf Südtirols Straßen nur noch mit Winterreifen (Alternativ: Sommerreifen plus Schneeketten) unterwegs sein.
Diese neue Regelung gilt auf allen Südtiroler Straßen, inklusive Brennerautobahn A 22, unabhängig davon, ob es schneit, die Straßen eisig oder trocken sind.
Außerdem neu in dieser Wintersaison: Motorisierte Zweiräder müssen bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich stehen bleiben.
In den früheren Jahren gab es die Winterreifen-Pflicht in Südtirol nur auf auserwählten Strecken und bei widrigen Straßenbedingungen.
Quelle: ÖAMTC

Vorschriften für Gasanlagen
In den Letzten Monaten hat es zum Thema Gasanlagen in Campingfahrzeugen immer wieder rege Diskussionen mit vielen Gerüchten und Halbwahrheiten gegeben. Selbst einzelne Händler und öffentliche Institutionen haben teilweise falsche Informationen weitergegeben.
Aus diesem Grund gab es bereits im Herbst beim 1. Caravan Salon Austria in Wels eine erste, öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Gasprüfung.
Diese wurde vom CCA in Zusammenarbeit mit der Firma Truma-Gerätebau und meiner Person durchgeführt.
Erstmals wurden alle Informationen zur neuen Önorm EN1949 und zur Prüfrichtlinie G107 zusammengefasst und präsentiert.
Nachdem es aber scheinbar noch immer einen großen Informationsbedarf zu diesem wichtigen Thema gibt, habe ich mich entschlossen in Zusammenarbeit mit österreichischen Campingclubs, diversen Camping- und Busforen, sowie anderen österreichischen Medien die notwendigen Informationen einem möglichst breitem Camper-Publikum zur Verfügung zu stellen.
Eine Liste des ÖCC mit den Österreichischen Fachhändlern die eine Gasprüfung an Campingfahrzeugen durchführen finden sie unter folgenden Link:
http://olga.pixelpoint.at/media/ppm_3dak_oecc/~M1/1337.3dak.pdf
Sollten sie noch weitere Fragen haben, oder Informationen benötigen, so finden sie weitere Informationen zum Thema Gas im Campingbereich, Gasanlagen, Gasnormen usw. auch auf www.schurian.at bzw. bei Fragen zu Gasgeräten auf www.truma.com .
Bestimmungen für Gasprüfungen von Christian Schurian
_______________________________
SV Christian Schurian
Gerichtl. beeideter Sachverständiger
f. Verkehr und Fahrzeugtechnik
Langobardenweg 3
A-9073 Klagenfurt-Viktring
Mobil: +43/(0)664/ 544 1 388
Mail: christian.schurian@chello.at
Internet: www.schurian.at

Mitglied im Verband der allgemein beeideten und
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreich

Änderungen für Reisende im Ausland:
Am 1. Februar ist bei unseren deutschen Nachbarn ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Für bestimmte Delikte wird man in Zukunft nahezu doppelt soviel Strafe zahlen müssen wie bisher. Beispielsweise kostet Drängeln nun 400 (bisher 250) €, Fahren bei Rot 90 (bisher 50) €.
Steigen wird auch die Zahl der Umweltzonen in den deutschen Innenstädten. Die Zentren dieser Städte dürfen dann nur noch mit Autos befahren werden, bei denen eine Plakette bescheinigt, dass ein bestimmter Schadstoffausstoß nicht überschritten wird.
Informationen und alle Details gibt es beim ÖAMTC oder beim ARBÖ.Die Vignettenpreise bei unseren Nachbarn Tschechien, Slowenien, Ungarn und Slowakei bleiben gleich, nur in der Schweiz werden sie auf Grund von Wechselkursschwankungen um € 2,50 teurer.
Kurzzeitvignette für Slowenien gibt es noch keine.In Italien soll die Promillegrenze von 0,5 auf 0,2 Promille herabgesetzt werden. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf wird im Parlament eingebracht.
Auf der A4 Verona-Triest wurde die Umfahrung Mestre in Betrieb genommen, die Staus in diesem Bereich dürften damit der Vergangenheit angehören.
Übrigens: Mit Licht am Tag dürfen in Kambodscha nur Personen königlicher Abstammung und Würdenträger fahren.

Wohnmobil und Führerschein
Führschein B berechtigt zum Lenken von Wohnmobilen (bis zu 8 mitbeförderten Personen) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg.
Führerschein C1 berechtigt zum Lenken von Wohnmobilen (bis zu 8 mitbeförderten Personen) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 Kg.
Führerschein C berechtigt zum Lenken von Wohnmobilen (bis zu 8 mitbeförderten Personen) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 Kg.

Befristung:
Alle ab dem 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen:
Bis zum 60. Lebensjahr: Klasse C(C1) : fünf Jahre
Ab dem 60. Lebensjahr: Klasse C(C1) : zwei Jahre

Personen, denen die Lenkberechtigung nach dem 1. November 1997 erteilt wurde, finden die für sie geltende Befristung schon als Eintrag im Führerschein.

Eine vor 1. November 1997 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse C erlischt mit Vollendung des 48. Lebensjahres. Der Antrag auf Verlängerung muss daher vor Vollendung des 48. Lebensjahres eingebracht werden.

Beantragt der Führerscheinbesitzer die Verlängerung der Befristung nicht und unterzieht er sich nicht einer amtsärztlichen Untersuchung verliert er den Führerschein C 1.
Die Fristen für die Verlängerung der Befristung und der amtsärztlichen Untersuchung müssen vom Inhaber der Lenkerberechtigung jeweils selbst wahrgenommen werden.
Die Behörde ist nicht verpflichtet den Inhaber einer Lenkerberechtigung auf den Ablauf einer solchen Frist aufmerksam zu machen!

Anhänger: Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg gezogen, und beträgt die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3.500 kg  benötigt der Lenker zusätzlich eine Lenkerberechtigung der Klasse C1E bis 12.000 kg Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger.
Über einem Gesamtgewicht von 12.000 kg  eine Lenkberechtigung der Klasse CE.

Wassertanken:

Nicht immer hat man die Möglichkeit mit einem Schlauch Wasser in das Wohnmobil zu tanken. In solchen Fällen benötigt man in der Regel einen Trichter und eine zweite Person, die diesen hält.
Abhilfe: In jedem Sanitärgeschäft kann man einen Rohrwinkel 75 mm Durchmesser kaufen, den man dann anstecken kann. Das Nachfüllen ist dann auch ohne Trichter ein Kinderspiel. Idee: Christian Hinterwirt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Unfall in Italien:

Sollte man einmal das Pech haben in einen Unfall mit einem in Italien zugelassenen Fahrzeug verwickelt zu sein, genügt es nicht sich Name und Adresse des Lenkers und Fahrzeughalters sowie das Kennzeichen zu notieren. Von besonderer Wichtigkeit sind die Versicherungsdaten wie Versicherer und Polizzennummer. An der Windschutzscheibe, manchmal auch an der Seitenscheibe, sind diese auf einem Formular zu finden. Ablaufdatum der Versicherung beachten. Hinweis: Hermann Zwick

Gasverbrauch im Wohnmobil:

Für eine gezielte Urlaubsplanung im Zusammenhang mit der Anzahl der Gasflaschen die auf eine Fahrt mitgenommen werden oder die Vorplanung der Nachfüllung von Gas im Urlaub ist es sicher von Vorteil den Verbrauch von Geräten zu kennen. (Werksangaben - Quelle "promobil")
Warmluftheizungen
Trumatic S 3002 30 - 280 g/h
Trumatic S 5002 60 - 480 g/h
Trumatic E 240 100 - 200 g/h
Trumatic E 4000 150 - 310 g/h
Trumatic C 4002 170 - 320 g/h
Trumatic C 6002 170 - 480 g/h
Trumatic Combi 4 160 - 320 g/h
Trumatic Combi 6 160 - 480 g/h

Warmwasserheizungen
Alde Compact 3010 245/405 g/h
Alde Compact 3000 380 g/h
Alde Compact 2923 420 g/h
Alde Compact 2828 480 g/h
Kocher
Cramer kl. Brenner 30/116 g/h
Cramer gr. Brenner 30/146 g/h
Cramer Glaskeramik kl 80/109 g/h
Cramer Glaskeramik gr. 95/131 g/h
SMEV kl. Brenner 24/131 g/h
SMEV mittl. Brenner 44/131 g/h
SMEV gr. Brenner 53/160 g/h

Kühlschränke
Dometic 90 Liter 18,3 g/h
Dometic 115 Liter 20,2 g/h
Dometic 179 Liter 22,5 g/h
Thetford 97 Liter 13,8 g/h
Thetford 141 Liter 17,5 g/h
Thetford 180 Liter 16,6 g/h
Backöfen
Cramer (Backofen) 80 g/h
Cramer (Grill) 116 g/h
SMEV (Backofen) 32/73 g/h
SMEV (Grill) 95 g/h

Boiler
Truma B 10 120 g/h
Truma B 14 120 g/h

Grills
Cramer klein 320 g/h
Cramer gross 380 g/h

Noch einmal Navigation und GPS :

Navigationsgeräte benutzen unterschiedliche Formate bei GPS-Koordinaten. Nur bei wenigen Geräten (z.B.: Garmin Nüvi 660) kann man unter verschiedenen Formaten wählen.
1) Breiten- und Längengrade lassen sich in reiner Winkelschreibweise Grad, Minuten, Sekunden (43°32’12”)darstellen.
2) Die gemischte Darstellung von Grad, Minuten und der Rest in Dezimalzahlen (43°32,02’) oder
3) Grad und Dezimalrest (43,5336°).

Mit dem Computer kann man die verschiedenen Formate leicht umwandeln. Was aber, wenn gerade kein Computer zur Verfügung steht? Dies funktioniert wie bei der Zeitrechnung mit Minuten und Sekunden:
1° (Grad) = 60’ (Minuten) und 1´ (Minute) = 60´´ (Sekunden).
Ausgangskoordinaten: 43° 32´12” 12 Sekunden werden 12 : 60 Minuten, also 0,2 Minuten. Zu den Minuten addiert, ergeben sich also 32,2 Minuten. 1. Ergebnis: 43°32,2’.
Um auch die Minuten zu dezimalisieren gilt: 32,2 : 60 = 0,5366. 2. Ergebnis: 43,5366°

In die andere Richtung geht es auch.
Man nehme den Nachkommateil der Gradzahl 43,5366 (also 0,5366), multipliziere mit 60 und erhält die Minuten: 32,19 (aufgerundet 32,2). Jetzt wieder der Nachkommateil: 0,2 x 60 = 12 Sekunden.

Kostengünstig Campieren:
Es gibt zwei Möglichkeiten in der Vor- und Nachsaison kostengünstig zu Campieren.

Möglichkeit 1:"Camping Card ACSI". Sie gilt auf 2739 Campingplätzen in Europa. Die Platzgebühren betragen für ein Wohnmobil mit 2 Personen incl. Hund und Strom und einer Duschmarke € 12 € 14  € 16 oder € 18 (Kurtaxe exklusive). Die Bezahlung erfolgt durch Vorweisung der Camping Card ACSI und Barzahlung. Die "Camping Card ACSI" kostet für das Jahr 2015 € 14,95 im ABO € 10,95 zuzüglich Porto.

Möglichkeit 2: Nutzung von "Camping Cheque". Auf 651 Campingplätzen in Europa gelten die "Camping Cheques" bzw. die "Camping Cheque Gold Card". Die Platzgebühren betragen dabei für ein Wohnmobil mit 2 Personen incl. Haustier und Strom € 16 (Kurtaxe exklusive, fallweise auch ein geringer Zuschlag für Duschen- oder Thermenbenützung). Die Bezahlung erfolgt durch die Vorlage von "Camping Cheques" oder durch Abbuchung von der "Camping Cheque Gold Card". Ein Camping Cheque zu € 16 ist 2 Jahre gültig und kann verlängert werden. Bearbeitungsgebühr und Versand pro Bestellung € 6.
In Österreich werden "Camping Card ACSI" und "Camping Cheque" durch den Österreichischen Camping- und Caravaningclub (ÖCC) und den ÖAMTC vertrieben.
Die günstigste Möglichkeit sich "Camping Card ACSI" oder "Camping Cheques" zu besorgen besteht auf der CBR in München.
Internetadressen: www.campingcard.com
www.campingcheque.com

Was man vor Auslandsfahrten bedenken sollte:

In einigen Ländern ist die Grüne Karte zur Einreise unbedingt erforderlich. Das sind Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien-Montenegro, Tschechien, Tunesien und Türkei.

In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist sie zur Einreise zwar nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt.

In einigen Ländern wird beim Nichtmitführen der Grünen Karte eine Strafe eingehoben.

Die "Grüne Karte" wird von den Versicherungen kostenlos ausgestellt und zugesandt.

Außerdem sollte bei Fahrten ins Ausland unbedingt ein "Europäischer Unfallbericht" in doppelter Ausführung mitgeführt werden.
Quelle: KFZ-Auskunft.de

Auch die Bestimmungen über das Mitführen und Tragen von Warnwesten sowie die Verwendung von Licht am Tag im jeweiligen Urlaubsland sollte man sich in Erinnerung rufen.

Tanken mit Kreditkarten in Schweden:

Beim Tanken mit Kreditkarten genügt es in Schweden nicht mehr, wie sonst üblich, den Beleg mit der eigenen Unterschrift zu bestätigen. Es muss, so wie auch beim Tanken mit einer Bankomatkarte, ein Pin-Code eingetippt werden.

Nebellicht am Tag:

Nebellicht am Tag ist erlaubt in Norwegen, Schweden und Österreich. Ausdrücklich verboten ist es in Dänemark, Mazedonien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.