Stellplätze in Österreich

Gasflaschen:

Die Firma GHG Gas-Handels-Gesellschaft mbH, 6065 Thaur, Bert-Köllensperger-Str. 3
hat den Verkauf und Tausch von Gasflaschen von der Firma Tyczka übernommen.

Für Clubmitglieder bei Vorlage des Clubausweises wurde 
für eine 11 kg Gasflasche ein Preis von 27,23 € vereinbart.

 Wichtiger Hinweis für Schutzbriefinhaber mit großen Wohmobilen

Der ÖAMTC Schutzbrief 2009 gilt nur für Fahrzeuge mit 
einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t,
einer maximalen Höhe inkl. Aufbauten von 3,20 m (bisher 3,0 m),
einer maximalen Länge von 7m und einer maximalen Breite von 2,50 m

Der ARBÖ Schutzbrief 2009 gilt nur für Fahrzeuge mit 
einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht von 6 t,
einer maximalen Höhe inkl. Aufbauten von 3,50 m,
einer maximalen Länge von 7m und einer maximalen Breite von 2,50 m

Neuer Stellplatz in Hochfilzen!

Die Gemeinde Hochfilzen hat in dankenswerter Weise einen Stellplatz für Wohnmobile eingerichtet.
GPS: N47°28’13,2”, E12°37’18,3”

Seit 1.1.2004 gelten Wohnmobile über 3,5 to auf allen Autobahnen als LKW und haben die Maut mittels GO-Box zu entrichten!

Wer auf Italiens Straßen eine Panne hat, darf nur aussteigen, wenn er sich durch eine Warnweste oder rückstrahlende Träger erkennbar macht. Dieses Gesetz ist mit 1. 4. 2004 in Kraft getreten. 
Festzuhalten ist noch, dass lediglich der Tatbestand des Nichttragens im Anlassfall strafbar ist (Strafbetrag beträgt Euro 33,-).
Die Weste oder die Träger gehören nicht zu den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen eines Fahrzeuges und der Tatbestand des Nicht-Mitführens im Zuge einer Fahrzeugkontrolle gilt nicht als strafbar